Abgeordnete. Illustration: Jamie Niederer.

Pro Offenlegung von Nebeneinkünften

Nur das schafft die nötige Transparenz und ermöglicht das Vertrauen in die Unabhängigkeit des Abgeordneten – oder eben das Wissen darum, welchen Einflüssen dieser tatsächlich ausgesetzt ist..

Der Vorschlag, auf Euro und Cent genau Einkünfte aus Nebentätigkeiten offenzulegen, entspricht im Übrigen der Forderung, die ich seit meiner Wahl in den Deutschen Bundestag erhoben habe. Die Befürchtung, dass sich Handwerker und Selbstständige nicht mehr für eine Bundestagskandidatur zur Verfügung stellen, ist unbegründet. Wir haben Forderungen nach einem generellen Verbot von Nebentätigkeiten eine klare Absage erteilt. Dies käme einem Berufsverbot für Abgeordnete gleich oder würde ein Parlament schaffen, dem vorzugsweise nur noch Berufsbeamte angehörten. Das will keiner. .

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 4. Juli 2007 mit einer 4:4-Entscheidung die derzeit geltende Stufenregelung, die ich für die SPD-Fraktion im Bundestag 2005 einbringen durfte, bekräftigt. Einer Offenlegung der Nebeneinkünfte stünde damit nichts im Wege, solange die schützenswerten Interessen, beispielsweise die Verschwiegenheitspflichten von Ärzten und Anwälten, gewahrt bleiben. Niemand muss also fürchten, dass er mit der Offenlegung seiner Nebeneinkünfte gegen gesetzliche Pflichten verstößt. .

Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem nicht nur festgestellt, dass der Wähler wissen muss, wen er wählt. Es hat auch klargestellt, dass es ein Grundanliegen demokratischer Willensbildung ist, Abgeordnete zu verpflichten, Angaben über Tätigkeiten neben dem Mandat zu machen. Das Bundesverfassungsgericht vertritt die Auffassung, dass es wichtiger ist, dass die Öffentlichkeit weiß, welche Interessen ein Abgeordneter vertritt – dass die Abgeordneten diese Informationen lieber vertraulich behandeln, sei grundsätzlich nachrangig. Deshalb sind die Transparenzvorschriften verfassungskonform. Und deshalb unterstützt das Bundesverfassungsgericht letztlich auch die Vorschläge der SPD-Fraktion, endlich alles auf Heller und Cent offenzulegen..

Die Debatte wird von CDU/CSU und FDP äußerst scheinheilig geführt. Zuerst spuckten die Generalsekretäre große Töne, Peer Steinbrück müsse alle Einkünfte aus seinen Reden offenlegen. Dann aber fiel ihnen auf, dass Union und FDP schon die Verschärfung der Transparenzregeln durch Rot-Grün, die heute gelten, 2005 abgelehnt hatten. Noch 2010 hatte sich Schwarz-Gelb unserem Vorstoß widersetzt, Nebeneinkünfte von mehr als 7.000 Euro genauer erkennbar zu machen. .

Man darf gespannt sein, wie es in den weiteren Verhandlungen mit CDU/CSU und FDP weitergeht. Einen Kuhhandel wird es mit der SPD nicht geben. Wem die Unabhängigkeit des Abgeordneten gemäß Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz wichtig ist, der dürfte mit der Offenlegung seiner Einkünfte unter Wahrung der gebotenen Verschwiegenheitspflichten zum Schutz Dritter keine Probleme haben.

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