Was ist gleich?. Foto: Julia Kneuse.

Auch vor dem Finanzamt gleich

Vom Ehegattensplitting profitieren vor allem Ehen mit einem Vielverdiener. Homosexuelle Lebenspartnerschaften haben bislang keinen Anspruch auf die Regelung. Vor allem der CDU-Kreisverband Fulda findet das gut so. In einem Antrag beim Bundesparteitag werben die konservativen Hessen nachdringlich dafür, die Privilegierung weiterhin nur für Ehepaare zuzulassen. „Eine steuerliche Gleichstellung von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Ehegattensplitting lehnen wir ab“, heißt es in dem von der Antragskommission überarbeiteten Antrag. Das sehen einige in der CDU jedoch anders. Der Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak brachte mit zwölf weiteren Abgeordneten einen Initiativantrag für die Gleichstellung ein. „Im Koalitionsvertrag haben wir versprochen, die Ungleichbehandlung im Steuerrecht abzubauen. Jetzt müssen auf unsere Worte auch Taten folgen“, fordert der 37-jährige Berliner.

„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates“, heißt es in Artikel 6 des Grundgesetzes. Der damalige Gesetzgeber formte diese Worte in der Annahme, die Ehe sei das Fundament der Familie und deshalb besonders schützenswert. Der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer wollte mit der gesetzlichen Regelung die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren abschaffen. Damals zahlten sie oft mehr Steuern als Paare, die ohne Trauschein zusammenlebten. Vom Ehegattensplitting profitieren bislang aber auch kinderlose Ehepaare.

Und genau hier liegt der Streitpunkt in der Diskussion: Das Ehegattensplitting nicht auf homosexuelle Lebenspartnerschaften auszuweiten, damit diese steuerliche Privilegierung die Familie als Institution fördert, geht an den gelebten Realitäten vorbei, argumentieren die Befürworter einer Gleichstellung. Denn schon lange entstehen Familien nicht mehr nur im Rahmen einer Ehe. Und auch der Schutz der Ehe als solche ergibt sich nur schwer aus der steuerlichen Ungleichbehandlung, so die Kritiker der bisherigen Regelung. „Aus gleichen Pflichten müssen gleiche Rechte folgen“, findet Jan-Marco Luczak. Denn eingetragene Lebenspartner gingen die gleichen Verpflichtungen wie Ehepartner ein, deshalb sollten diese auch von den Privilegien profitieren.

Gleichbehandlung oder Schutz der Ehe

Der Schutz von Ehe und Familie konkurriert im Grundgesetz mit dem allgemeinen Gleichheitssatz. „Der Gleichheitssatz ist in diesem Falle ein stärkeres Grundrecht als der Schutz des Ehe“, sagt Fabian Wittreck, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Dies begründet er vor allem mit dem gesellschaftlichen Wandel, der sich in den vergangenen Jahren in der westlichen Welt vollzogen habe. „Eine selbstverständliche Differenzierung zwischen der Ehe und anderen Lebensentwürfen überzeugt nicht mehr“, so Wittreck.

Deswegen wird in den Reihen der CDU derzeit das Modell des Familiensplittings diskutiert. Bei dem an das französische Besteuerungsmodell angelehnten Familiensplitting wird das Einkommen eines Ehepaares zwar genau wie beim Ehegattensplitting gemeinsam besteuert, aber auch die Anzahl der Kinder fließt in die Steuerberechnung mit ein.

Für 2013 wird ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erwartet, welches Klarheit in die Diskussion bringen könnte. Wenn sich bis dahin keine Neuregelung oder Bestätigung der bisherigen Besteuerung ergeben hat, wird es spätestens dann einen konkreten Handlungsauftrag von den Richtern in Karlsruhe geben. „Karlsruhe hat in den bisherigen Urteilen nicht nur mit dem Zaunpfahl, sondern mit dem ganzen Zaun gewunken“, sagt Jan-Marco Luczak.

Ähnliche Beiträge

Consent Management Platform von Real Cookie Banner