Solarzellen und Wolken

Bundesratsentscheidung zur Kürzung bei der Solarförderung

Hintergrund der Entschließung des Bundesrates zur geplanten Kürzung bei der Solarförderung ist die geplante Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Durch die Einbringung als Initiative der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag wird der Bundesrat keine Gelegenheit zur Stellungnahme haben und erst zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens befasst werden.
Von den Koalitionsfraktionen ist geplant, die Solarförderung bei Hausdachanlagen zum 1. Juli 2010 um 16 %, für Anlagen auf Freiflächen um 15 % und für Anlagen auf Konversionsflächen um 11 %zu senken. Ab Juli 2010 soll bei Solaranlagen auf Ackerflächen die Vergütung insgesamt entfallen. Bereits im Januar ist die Förderung für neue Solarstromanlagen um ca. 10 % turnusgemäß gesenkt worden. Mit dem Entschließungsantrag wollen die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen nunmehr erreichen, dass der Bundesrat die Bundesregierung bittet, eine Senkung der Solarförderung nur in Abstimmung mit den Ländern vorzunehmen und dabei bereits geplante oder errichtete Anlagen zu berücksichtigen. Nach Auffassung der antragstellenden Länder könnten
die vorgesehenen Kürzungen die Anpassungsfähigkeit der deutschen Solarwirtschaft überfordern.

DerWirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nicht zu fassen. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen
geänderte Fassungen der Entschließung. Dabei aktualisiert der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz lediglich den Entschließungstext und bedauert, dass die geplante Änderung des EEG ohne vorherige Abstimmung mit dem Bundesrat im Bundestag beschlossen werden soll. Der Umweltausschuss kritisiert ebenfalls, dass der Bundesrat
vor der Entscheidung des Bundestages nicht beteiligt wird. Außerdem macht er einige konkrete Änderungsvorschläge; insbesondere kritisiert er den kompletten Ausschluss aller Ackerflächen von der Solarförderung.
Baden-Württemberg hat dazu ein alternatives Konzept für die zukünftige Solarförderung eingebracht. Danach soll die Absenkung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 einheitlich für alle Anlagen auf Hausdächern, Freiflächen und Konversionsflächen 10 % betragen. Entlang von Verkehrswegen sollte die Förderung auf begleitende bauliche Anlagen sowie Einschnitts- und Dammböschungen beschränkt werden. Dieser Vorschlag trägt den gesunkenen Preisen für Solarmodule Rechnung und ermöglicht gleichzeitig weiterhin eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland. Die im Bundestag diskutierten Differenzierungen zwischen den Anlagearten sind aus Landessicht sachlich nicht geboten.

Folgendem Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen stimmte der Bundesrat am 26. März zu:

1. Die Erneuerbaren Energien sind eine tragende Säule für eine unabhängige und nachhaltige Energieversorgung der Zukunft. Mit dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) besteht seit nunmehr zehn Jahren ein geeignetes und flexibles
Instrument, um den Ausbau zu fördern, geeignete Innovationsimpulse zu setzen und den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Energieversorgung kontinuierlich zu steigern.
2. In den vergangenen Jahren konnte sich in Deutschland im Bereich der Erneuerbaren Energien eine wettbewerbsfähige und innovative Branche entwickeln, die zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen hat. Diese wirtschaftliche Entwicklung gilt es zu stärken.
3. Das EEG hat Innovationen und Arbeitsplätze in einer breiten Wertschöpfungskette von Entwicklung, über Produktion bis hin zum Installationsgewerbe befördert. Deutschland ist heute zum weltweiten Technologieführer in der Solarbranche geworden. Der Erfolg der Solarenergie basiert auf der Leistung vieler Akteure am Markt.
4. Die regelmäßige Anpassung der Vergütungssätze ist ein wesentliches Element des EEG. Es soll die technische Weiterentwicklung der Technologien anregen und eine Überförderung verhindern.

5. Sinkende Preise für Solarmodule und damit einhergehende steigende Renditen eröffnen derzeit einen zusätzlichen Spielraum für eine außerordentliche Absenkung der Vergütungssätze in diesem Bereich. Diese Einsparmöglichkeiten müssen gerade auch im Sinne der Stromkunden, die die Vergütungssätze über die Umlage finanzieren, genutzt werden.
6. Die Absenkung der Vergütungssätze muss allerdings derart ausgestaltet werden, dass Vertrauensschutztatbestände gewahrt und neu zu installierende Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) nicht unrentabel werden und ein dadurch
einsetzender Markteinbruch bestehende wirtschaftliche Strukturen zerstört.

7. Der Bundesrat bittet deshalb den Deutschen Bundestag, die in dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zusätzliche Absenkung der Einspeisevergütung zum 1.7.2010 um 16% für
Hausdachanlagen, 15% für Anlagen auf Freiflächen und 11% für Anlagen auf Konversionsflächen auf höchstens 10% für diese Anlagen zu begrenzen. Eine Einspeisevergütung entlang von Verkehrswegen sollte sich auf begleitende
bauliche Anlagen sowie auf Einschnitts- und Dammböschungen beschränken. Eine zusätzliche Absenkung um bis zu 10% trägt zum einen den gesunkenen Preisen für Solarmodule Rechnung und stellt gleichzeitig sicher, dass eine
Photovoltaik-Produktion in Deutschland weiterhin wirtschaftlich darstellbar ist. Außerdem werden sachlich nicht gebotene Differenzierungen zwischen den Anlagenarten vermieden.

8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die weltweite Technologieführerschaft der deutschen Photovoltaikindustrie nicht zu gefährden und weitere Technologievorsprünge in Deutschland zu ermöglichen. Dazu
gehört auch, dass durch eine verstärkte Forschungsförderung Technologieentwicklung und Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Solarbranche gestärkt werden.

9. Der Bundesrat bedauert, dass eine Beteiligung der Länder über den Bundesrat erst nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages erfolgen kann. Angesichts der erheblichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs in den Ländern
wäre eine frühzeitige und umfassende Beteiligung des Bundesrates wünschenswert gewesen.

Solaranlage. Foto: Wiebke Ro, jugendfotos.de
Solaranlage. Foto: Wiebke Ro, jugendfotos.de

Der Bundesrat bittet daher, die Länder im weiteren Gesetzgebungsverfahren intensiv zu beteiligen. Der Bundesrat bittet darüber hinaus zügig für Klarheit hinsichtlich der näheren Ausgestaltung zu sorgen, um eine verlässliche Planungsgrundlage fürdie Marktteilnehmer zu bieten.

Quelle: Bundesrat Drucksache 110/4/10

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