Für manche Genehmigung wird eine Gebühr fällig.

Über Gebühr finanziert

Für manche Genehmigung wird eine Gebühr fällig.

Im Jahr 2009 stimmten Bundestag und Bundesrat den Vorschlägen der Föderalismuskommission zu. Darin sind unter anderem neue Schuldenregeln enthalten, die es Bund und Ländern vorschreiben, ihre Haushalte ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen („Schuldenbremse“). Um bis zum Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen müssen auch in scheinbar reichen Ländern wie Baden-Württemberg die Personalkosten in der Verwaltung gesenkt werden. So sollen im Umweltministerium, zu dem 0,4 Prozent aller Landesstellen gehören, nach den aktuellen Planungen der Landesregierung weitere Stellen abgebaut werden. Seit dem Jahr 2004 wurden bereits in mehreren Sparrunden 100 Stellen abgebaut.

Doch genau dadurch steckt Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) in einem Dilemma: Die EU-Richtlinie muss umgesetzt werden, ohne neues Personal bei den Regierungspräsidien ist das nicht zu machen. Das Umweltministerium rechnet mit 80 neuen Stellen.

Auf der anderen Seite darf durch die Schuldenbremse der Haushalt nicht durch neue Stellen belastet werden, es müssen sogar noch weitere Stellen in der Verwaltung abgebaut werden.

Nach einer ersten Schätzung  könnten 44 bis 52 Stellen über Überwachungsgebühren finanziert werden. Weitere Einnahmen ergeben sich durch die Aktualisierungspflicht von Genehmigungen. Damit können weitere 6 Stellen refinanziert werden. Dazu prüft das Umweltministerium eine allgemeine Anhebung der Genehmigungsgebühren bei den Anlagen, womit weitere 18 Stellen finanziert werden könnten. Schließlich benötigen Anlagen die Treibhausgase nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz emittieren eine Emissionsgenehmigung, für die bisher keine Gebühren erhoben wurde. Das zu ändern würde weitere vier Stellen gegenfinanzieren, so die Rechnung im Ministerium. Doch das genaue Modell sei noch in Arbeit, so ein Sprecher.

Gebührenmodell in Baden-Württemberg als Vorbild?

Umweltminister Franz Untersteller jedenfalls kann sich das Gebührenmodell auch für andere Bereiche vorstellen. Neu ist das Prinzip nicht: Auf Landkreisebene werden bereits Stellen über Gebühreneinnahmen finanziert. Und bei Kommunen gehören Sie ebenfalls zu den festen Einnahmequellen, um bestimmte Dienstleistungen anzubieten.

Der Klassiker ist dabei die Abfallentsorgung. Durch die Gebühren wird hier ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent erreicht. In vielen anderen Bereichen, in denen Gebühren verlangt werden, gibt es keine komplette Kostendeckung. Seit der Verwaltungsreform 2005 haben die Landkreise neue Aufgaben erhalten – und damit auch neue Gebühren, um diese Aufgaben zu finanzieren. Wer etwa eine Genehmigung braucht, bezahlt dafür eine Gebühr. Mit diesen Gebühren werden zum Teil die Stellen in der Verwaltung finanziert. Was sich bei Kommunen, Landkreisen und Regierungsbezirken bewährt hat, entdeckt nun auch die Landesverwaltung für sich.

Doch das Problem könnte die Landeshaushaltsordnung (LHO) sein. Diese regelt, dass Gebühreneinnahmen in den Gesamthaushalt fließen. Laut dem Finanzministerium können diese grundsätzlich nicht für die Finanzierung der Planstellen der Behörden oder Landeseinrichtungen herangezogen werden, in deren Bereich die entsprechenden Gebühreneinnahmen erzielt werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme für gebührenfinanzierte Planstellen, und zwar wenn es eine entsprechende gesetzliche Regelung oder einen entsprechenden Haushaltsplanvermerk gibt.

 

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