Ohne elektronische Signatur und Lesegeräte kommt man bei Elena nicht weiter.
Ohne elektronische Signatur und Lesegeräte kommt man bei Elena nicht weiter.

Steht der Elektronische Endgeltnachweis vor dem aus?

Ohne elektronische Signatur und Lesegeräte kommt man bei Elena nicht weiter.
Ohne elektronische Signatur und Lesegeräte kommt man bei Elena nicht weiter.

Eigentlich sollte mit dem elektronischen Entgeltnachweis (Elena) vieles einfacher werden: Weniger bürokratischer Aufwand, weniger Kosten.

Doch nachdem zunächst datenschutzrechtliche Fragen die Einführung verzögerten sind es jetzt die steigenden Kosten, die Elena stoppen könnten. Die Kommunen im Land schlagen Alarm und der Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hat jetzt vorgeschlagen, das Verfahren für unbestimmte Zeit auszusetzen.

In einem Brief an den Wirtschaftsminister (der uns vorliegt) haben die Kommunalen Spitzenverbände Bedenken zur praktischen Umsetzung von Elena geäußert, ohne jedoch das Ziel von Elena in Frage zu stellen.

Bereits seit Beginn dieses Jahren müssen alle Arbeitgeber die Daten ihrer Angestellten, dazu gehören Angaben zu Einkommen, Arbeitsstunden, Krankheitstagen und Urlaubstagen, zur Speicherung an eine zentrale Stelle der Deutschen Rentenversicherung senden.

Ab dem Jahr 2012 können diese Daten dann nach der Vorlage einer Chipkarte, auf der eine elektronische Signatur gespeichert ist, von den Ämtern abgerufen werden. Der Elektronische Endgeltnachweis wird etwa bei den Anträgen von Arbeitslosengeld sowie Wohn- oder Elterngeld benötigt.

Doch was in der Theorie so einfach klingt könnte den Kommunen und Landkreisen im Land erhebliche Probleme bereiten, wie das Beispiel Wohngeld zeigt. Bislang wurden die Unterlagen schriftlich eingereicht, wenn die Unterlagen ab 2012 digital abgerufen werden sollen, brauchen die Antragssteller ein Zertifikat nach dem Signaturgesetz. Dafür müssen die Antragssteller, und alle Mitglieder des wohngeldrechtlichen Haushalts, in den Behörden vorsprechen und die Daten zum Abruf freigeben.

„Da wohngeldberechtigte Beschäftigte in der Regel auch nicht über eine Chipkarte mit qualifizierter Signatur verfügen werden, müssen sie diese bei einem zugelassenen Trustcenter aufwändig selbst beschafften. Dies ist für durchschnittliche Wohngeldantragsteller kaum zumutbar“, so die Verbände.

Hinzu komme, dass Wohngeldantragsteller die Kosten für die Signatur nicht selbst vorfinanzieren könne. Die Kommunen befürchten, dass sie auf den Kosten sitzen bleiben könnten. Die Kosten für die digitale Signatur sind jedoch nicht unerheblich. Statt der kalkulierten  10 Euro könnten diese laut den Berechnungen der Verbände zwischen 60 bis zu 80 Euro liegen.

Helmut Fogt, Beigeordneter für Personal und Organisation beim Deutschen Städtetag, findet dies nicht hinnehmbar: „Das Verfahren muss dringend geändert werden, denn es ist teuer und unzumutbar für die Antragsteller sowie in dieser Form für die Kommunen nicht umsetzbar.“

Zwar sieht das Gesetz vor, dass Kommune dem Antragsteller die Zertifikatskosten „in angemessener Höhe“ zu erstatten haben. Doch befürchten die Kommunen Diskussionen in den Ämtern, denn die Kosten der Chipkarte sind nicht erstattungsfähig, nur die Kosten für die Signatur. „Wird der Eigenanteil des Antragsstellers hoch angesetzt, ist der Protest der Betroffenen vorprogrammiert; wird er niedrig angesetzt, bleiben die Kommunen auf den Kosten einer übertrieben aufwändigen Regelung sitzen“, schreiben die Verbände.

Die Lesegeräte kosten die Ämter zwischen 100 und 150 Euro pro Stück, dazu komme zusätzlichen Personalaufwand. Der Städtetag rechnet damit, das die Kosten die erwarteten Einsparungen weit übersteigen werden und bei den Kommunen hängen bleiben. Während die Bundesagentur für Arbeit 35 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die Umstellung erhält sind Zahlungen an die Städte und Gemeinden nicht geplant.

Eine Möglichkeit wäre, die Einführung um bis zu zwei Jahre zu verschieben. Dann wären auch die neuen Personalausweise eingeführt, die mit einer digitalen Signatur versehen werden können. Doch der Bundeswirtschaftsminister setzt das Verfahren ganz aus. Unterstützung bekommt er von seinem Parteikollegen aus Baden-Württemberg,  Justizminister Ulrich Goll. Auch wenn dieser den Datenschutz und nicht die Kosten als Argument anführt: „Elena ist schon im Grundsatz abzulehnen, weil die anlasslose Speicherung der Daten von über 30 Millionen Arbeitnehmern auf Vorrat mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kaum in Einklang zu bringen ist“, so Goll.

Pro und Contra:

Während besonders kleinere Unternehmen und Kommunen den Mehraufwand für den Elektronischen Entgeltnachweis als bürokratischen Mehraufwand kritisieren hält der Hightech-Branchenverband Bitkom Elena für sinnvoll, weil es den bürokratischen Aufwand für Behörden und Unternehmen reduziere. „Deshalb können wir nicht nachvollziehen, dass primär Kostenargumente gegen Elena vorgebracht werden“, so Bitkom- Präsident August-Wilhelm Scheer.

Für den FDP-Wirtschaftsminister war das Kostenargument wohl ein willkommener Anlass, um das Vorhaben auf Eis zu legen. Denn es belastet vor allem den Mittelstand.

Nicht nur die Kosten könnten das Projekt stoppen, beim Bndesverfassungsgericht in Karlsruhe liegt eine Verfassungsbeschwerde gegen das System vor. Die Sammelklage des Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs kritisiert den Umgang mit den persönlichen Daten und fordert eine sofortige Löschung der Daten.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner