Foto: Richter Friedemann,www.jugendfotos.de
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Verfassungsgericht kippt Gesetz – Landesregierung in Baden-Württemberg gespalten

 

 

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Nicht nur die Regierungskoalition in Stuttgart ist nach der Entscheidung der Karlsruher Richter gespalten. SPD und Grüne fordern derweil, das Polizeigesetz zu überarbeiten.

Was hat es mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf sich?

Laut dem Gesetz waren Telekommunikationsanbieter seit 2008 dazu verpflichtet, die Verbindungsdaten ihrer Kunden für ein halbes Jahr zu speichern Dazu zählten die Daten von Telefon, Handy, Email und Internet. Die Unternehmen waren verpflichtet, die Daten den Geheimdiensten und der Polizei die zur Strafverfolgung zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Rund 35.000 Bürger hatten sich an einer Klage gegen das Gesetz beteiligt. Zu den Klägern zählte auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

 

Wie haben die Verfassungsrichter geurteilt?

Ohne einen konkreten Grund dürfen keine Telefon- oder Internetdaten gespeichert werden. Dies verletzt nach Ansicht der Verfassungsrichter in Karlsruhe das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses und verstößt damit gegen das Grundgesetz.

Die bisher gespeicherten Daten müssen dem Urteil zufolge unverzüglich gelöscht werden. Der Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier nannte die Regelung „nicht verhältnismäßig“, da sie die Datensicherheit nicht ausreichend gewährleiste und die Verwendung der Daten nicht stark genug begrenze. Über die europarechtliche Zielsetzung der Datenspeicherung sei man mit dem deutschen Gesetz „weit hinausgegangen“. Das Gesetz muss jetzt überarbeitet werden. Dabei machten die Richter zur Auflage, dass Daten nur bei Verdacht einer schwerwiegenden Straftat abgerufen werden dürfen. Der Gesetzgeber muss eine Liste dieser schwerwiegenden Straftaten aufstellen. Wenn die Daten präventiv zur Gefahrenabwehr verwendet werden sollen muss eine Gefahr für Leib und Leben oder für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes vorliegen.

Wie Reagierte die Landesregierung auf das Urteil?

Die CDU-FDP-Regierung in Stuttgart reagierte gespalten auf das Urteil. Während sich Justizminister Ulrich Goll sehr über die Entscheidung freute und sie als „klaren Sieg für die Freiheit“ bezeichnete war der Koalitionspartner CDU enttäuscht. „Ich bedauere sehr, dass das Bundesverfassungsgericht einen vermeintlichen Gewinn an Freiheit vor eine wirksame Verbrechensbekämpfung stellt. Mann muss sich vor Augen halten, dass nur ein verschwindend geringer Teil der gespeicherten Daten in Ermittlungsverfahren überhaupt verwendet worden wäre“, sagte Thomas Blenke, der Polizeisprecher der CDU-Landtagsfraktion. Der CDU-Politiker kritisierte Justizminister Goll für seine Äußerungen. Dieser scheine zu übersehen, dass das Urteil der Arbeit der Polizei Steine in den Weg lege. Blenke vermisst in der Debatte ein klares Bekenntnis der FDP zum Schutze vor Verbrechern.

Laut Justizminister Goll werde eine bessere Terrorismusbekämpfung nicht dadurch erreicht, dass man Daten von allen und jedem sammelt. „Der Gesetzgeber muss für größtmögliche Normenklarheit, Transparenz und höchste Standards bei der Sicherung der Daten sorgen. Das ist bislang ganz offensichtlich versäumt worden“, betonte der Minister.

Was sagt die Opposition?

Für seine Äußerungen bekam Minister Ulrich Goll nicht nur Kritik von CDU-Seite. Auch die SPD-Fraktion kritisierte den Minister. Der innenpolitische Sprecher Reinhold Gall warf Goll vor, mit dem Polizeigesetz staatliche Sammelwut zu betreiben. Das Polizeigesetz gewährleiste nicht die Balance zwischen der Gewährleistung von Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und dem Erhalt der individuellen Bürger- und Freiheitsrechte, so der Vorwurf von Gall an Goll.

In diese Richtung geht auch der Vorwurf der Grünen. „Das Karlsruher Urteil hat unmittelbare Auswirkung für Baden-Württemberg. Das Polizeigesetz von 2008 ist nicht mehr zu halten. Mindestens Artikel 23 a, der die Erhebung und Nutzung von Telekommunikationsdaten regelt, ist verfassungswidrig“, so der innenpolitische Sprecher der Grünen, Uli Sckerl.

Wird es Änderungen am Polizeigesetz geben?

Im Innenministerium, in dessen Zuständigkeit das Polizeigesetz fällt, hieß es, dass der Paragraph 23 a des Polizeigesetzes, der die Erhebung von Telekommunikationsdaten regelt, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht zur Entscheidung gestanden habe. Der Paragraph werde nach einer ersten Bewertung weiter Bestand haben. Man gehe davon aus, dass es sich hier insbesondere um die konkrete Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit handele. In wie weit die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht Auswirkungen auf den Datenerhebung im Gefahrenvorfeld habe will das Ministerium jetzt prüfen.

 

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