Was passiert mit der Erbschaftssteuer?

Jetzt soll es schnell gehen: Die neue Regierung möchte mit ihrem  „Wachstumsbeschleunigungsgesetztes“ für Steuerentlastungen sorgen. Diese sollen schon zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Auch die Erbschaftssteuer soll umgebaut werden. Die Steuererleichterungen, wie etwa beim Vererben von Betrieben, kostet auch die Länder Millionen an Steuereinnahmen.

Was wird sich  bei der Erbschaftssteuer ändern?

Die große Koalition hatte eigentlich eine Reform der Erbschaftssteuer zum 1. Januar 2010 beschlossen. Doch diese soll jetzt nach dem Willen der neuen Regierung noch einmal komplett überarbeitet werden. Dabei sollen Firmenerben stärker entlastet werden, ebenso wie Geschwister, Nichten und Neffen. Für sie sollen günstigere Steuersätze gelten.

Eine Überlegung die im Gespräch ist, ist die Höhe der Erbschaftssteuer in die Entscheidungskompetenz der Bundesländer zu übertragen. Vor allem der bayrische Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) macht sich dafür stark. Denn dann könnte sich Bayern, wie auch Baden-Württemberg, im Steuerwettbewerb mit Österreich und der Schweiz besser behaupten. Auch der Koalitionsvertrag von CDU und FDP sieht solche Regionalisierungsmöglichkeiten vor.

Was ändert sich für Firmenerben?

Das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ sieht für Firmenerben bestimmte Steuervergünstigungen vor. Diese bleiben zwar an den Erhalt des Betriebes gekoppelt, aber die Fristen werden kürzer und die Mindestlohnsumme sinkt. Wenn der Betrieb sieben Jahre fortgeführt wird und die Lohnsumme im Durchschnitt der Jahre gehalten wird bleibt das Betriebserbe steuerfrei. Um eine Steuervergünstigung zu gekommen müssen Erben nach der neuen Regelung über einen Zeitraum von fünf, statt wie bisher sieben Jahren, auf eine zusammengezählte Lohnsumme von 400 Prozent kommen. Dann werden nur 15 Prozent des Firmenwertes mit der Erbschaftssteuer belegt werden. Hat ein Betrieb weniger als 20 Beschäftigte soll diese Lohnsummenregel ab 2010 nicht mehr gelten.

Welche Bedeutung hat die Erbschaftssteuer für das Land? Mit welchen Folgen wird gerechnet?

Bei Ihren Plänen gerät die Bundesregierung erneut mit den Ländern aneinander. Denn die Erbschaftssteuer gehört zu den sogenannten Ländersteuern, das Geld bekommt das Land. In Baden-Württemberg trägt die Erbschaftssteuer rund 500 Millionen Euro zum Haushalt bei. Wird weniger Erbschaftssteuer gezahlt fehlt das Geld in der Kasse.  Entlastung hier heißt Haushaltsloch dort. Im Stuttgarter Finanzministerium hat man bereits nachgerechnet: Durch die Änderungen bei der Steuer werde man knapp 60 Millionen Euro pro Jahr weniger in die Kassen kommen als mit der alten Regelung. Die Mindereinnahmen durch die Geschwisterregelung und die Regelung bei der Unternehmensnachfolge müssen in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.

Wird es zu einer stärkeren Regionalisierung kommen?

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP heißt es, man werde in Gespräche mit den Ländern eintreten, um zu prüfen, ob die Erbschaftsteuer hinsichtlich Steuersätzen und Freibeträgen regionalisiert werden kann. Dies war vom bayrischen  Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) ins Gespräch gebracht worden.

Konkret heißt das: Wer in Baden-Württemberg ein Haus für 800.000 Euro erbt zahlt beispielsweise weniger Steuern als ein Erbe in Niedersachsen.

Aus dem baden-württembergischen Finanzministerium heißt es dazu, man sei grundsätzlich für mehr Steuerautonomie der Länder – auch die Einnahmenseite betreffend. Allerdings, so Ministeriumssprecher Michael Grepl, sei die Frage bereits in der Föderalismuskommission verhandelt worden und habe damals keine Mehrheit gefunden. Da für die Änderung eine Verfassungsänderung nötig sei, welche eine zwei drittel Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erfordert, sieht man im Stuttgarter Ministerium derzeit keine Aussicht auf Erfolg.

Was ändert sich für Unternehmen?

Auch an der 2008 verabschiedeten Unternehmessteuerreform sieht das Wachstumsbeschleunigungsgesetz Änderungen vor. Firmen sollen Verluste leichter steuermindernd geltend machen können. Die Vorgaben zum Abzug von Zinsaufwendungen, auch als „Zinsschranke“ bekannt, sollen vereinfacht werden.

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