Sicherungsverwahrung muss sich vom Strafvollzug unterscheiden
Mit seiner jüngsten Entscheidung zur Sicherungsverwahrung hat der Europäische Gerichtshof bei der Bundesregierung erneut einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention festgestellt. Das Urteil kommentiert Anton Bachl. Weiter lesen ...