Visum zur Ausreise aus der DDR. Foto: Landwehr.

Verrentet und verraten?

Visum zur Ausreise aus der DDR. Foto: Landwehr.

Beim Petitionsausschuss im Bundestag liegt seit dem Jahr 2006 eine Akte. 120 Seiten umfasst sie mittlerweile, eine Entscheidung ist nicht in Sicht. Welches Thema beschäftigt die Politiker so lange?

Es geht um das Thema Renten, genauer gesagt Renten für Übersiedler aus der ehemaligen DDR. Diese wurden bei der Eingliederung in das Rentensystem der Bundesrepublik integriert. Für die Rentenberechnung  wurde der Durchschnitt der westdeutschen Berufskollegen zu Grunde gelegt, es galt das Fremdrentengesetz.

Doch für die Betroffenen kam die Überraschung viele Jahre später mit der Rentenzahlung. Die Berechnungsgrundlage wurde geändert, jetzt gilt das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG). Dabei werden die tatsächlich in der DDR erworbenen Rentenansprüche als Grundlage genommen.

Die Betroffenen klagen teilweise über deutliche finanzielle Einbußen. Doch was für viele das eigentliche Problem ist: Systemträger von damals bekommen häufig mehr Rente. Der Grund sind diverse Sonderversorgungssysteme aus DDR-Zeiten. Diejenigen, die vorhatten die DDR zu verlassen, zahlten in der Regel nicht in diese Versorgungssysteme ein. Für die laut Rentenversicherung rund 317.000 betroffenen Übersiedler eine böse Überraschung.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Karl Schiewerling findet das Anliegen der Betroffenen zwar politisch verständlich, eine neue gesetzliche Regelung sei jedoch verfassungsrechtlich bedenklich. Genau solch eine Regelung haben die Bundestagsfraktionen von SPD und  Grünen im Bundestag gefordert.

„Die Rentenversicherung kann nicht ohne weiteres der Ort sein, wo sämtliche Aspekte des sozialistischen Unrechtregimes aufgearbeitet und kompensiert werden können“, schreibt Karl Schiewerling den Betroffenen. Doch hier geht es nicht um sämtliche Aspekte, und es geht nicht um Aufarbeitung.

Es geht für die Betroffenen um das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Die Frage lautet: Was ist gerecht? Die bisherige Regelung mag rechtlich korrekt sei – darauf verweist auch das Sozialministerium gerne – doch es geht um die Aussage, die damit verbunden ist: Wer mehr Rente bekommt, der kann damals nichts schlimmes getan haben – so müssen es die Opfer sehen.

20 Jahre nach der Wiedervereinigung läuft die Zeit – und das Problem wird zwischen den Akteuren hin und her geschoben

Die Anträge von SPD und Grünen wird die CDU ablehnen – weil es typische Oppositionsanträge seien. Das stimmt zwar, und auch eine Rot-Grüne Bundesregierung hatte bei dem Thema nichts unternommen, doch hilft das auch nicht weiter.

Ein kompliziertes Thema, das weiß auch der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn. Man stelle die Unterlagen zur Verfügung, alles weitere liege im Ermessen der Politik. Doch dort würde man, so scheint es, am liebsten warten bis sich das Problem mit der Zeit von alleine löst.

Im laufe der Jahre mag es zwar weniger Betroffene geben. Und auch wenn es bei diesem Problem um Geld in Form der Rentenhöhe geht – was wesentlich stärker wiegt ist die Aussage, die in diesem Fall damit verbunden ist. Ein Rechtsstaat zeichnet sich auch dadurch aus, dass er in der Lage ist Fehler zu korrigieren. Überfällig ist diese Korrektur schon lange.

[box title=“Interview zum Thema“ color=“#cccccc“]Gespräch mit Jürgen Holdefleiß, Vorsitzender der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge:

1. Teil anhören

2. Teil anhören[/box]

Consent Management Platform von Real Cookie Banner