Der Bundestrojaner ist verfassungskonform
Selbst wenn die Erkenntnisse des Chaos Computer Clubs über den so genannten Bundestrojaner wahr sein sollten: Mit dem Trojaner ist es wie mit den Waffen bei der Polizeit, es kommt auf den Einsatz an. „Polizisten dürfen schließlich auch eine Waffe tragen, aber nur im äußersten Notfall damit jemanden erschießen“, so der auf IT- und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke. Weiter lesen ...