Engagiert, aber chancenlos

Neben den fünf großen Parteien finden sich auf dem Wahlzettel zahlreiche sogenannte Kleinparteien. Ihre Chancen, ins Parlament einzuziehen sind gering. Und doch engagieren sich die Mitglieder, um ihre Themen ins Gespräch zu bringen, auch wenn der Weg zur tatsächlichen Mitbestimmung in Regierung oder Opposition unwahrscheinlich ist.

Thomas Bezler steht mit einem Stand der Partei „Die Violetten“ in der Waiblinger Altstadt in Baden-Württem-berg. Er versucht Menschen für die Ideen seiner Partei zu begeistern und ihnen eine Unterschrift abzuringen. Es sind nur noch zwei Tage bis zum Ende der Abgabefrist für die Unterstützerunterschriften bei der Landeswahlleiterin in Stuttgart. 2000 müssen es schließlich insgesamt sein, und ihm fehlen noch zwischen 200 und 300 beglaubigte Unterschriften. Man kann die Anspannung des Familienvaters spüren. In den vergangenen Wochen hat er um die 20 Stunden pro Woche ehrenamtlich in den Wahlkampf investiert. „Die Violetten“ fordern unter anderem ein bedingungsloses Grundeinkommen. Sie möchten damit allen Menschen existenzielle Sicherheit sowie die Möglichkeit für das Ausleben von Kreativität und Eigeninitiative bieten, erklärt Bezler. Was viele Passanten an diesem Vormittag nicht begreifen, ist, dass sie mit ihrer Unterschrift nicht ihre Wahlentscheidung vorziehen oder gar direkt in die Partei eintreten, sondern dass sie einer von vielen kleineren Parteien über die Unterschriften-Hürde helfen und die Vielfalt auf dem Wahlzettel erweitern.

„Das politische System der Bundesrepublik Deutschland ist – aufgrund der schlimmen Erfahrungen der Zeit davor – auf Stabilität ausgelegt. Das erklärt die vielen Hürden, institutionellen Vetopunkte und Blockademöglichkeiten“, sagt Professor Daniel Buhr, Politikwissenschaftler an der Universität Tübingen.

Die erste Hürde für Kleinparteien ist der Bundeswahlausschuss in Berlin. Das Gremium tagte dieses Jahr am 4. und 5. Juli, und entschied zunächst über die Anerkennung der Parteien, dabei gibt es ausdrücklich keine Einschätzung zum Inhalt ab. 38 Parteien haben seither die Möglichkeit, sich am 22. September zur Wahl zu stellen. Bei seiner Entscheidung unterteilt der Bundestagswahlausschuss in etablierte und nicht etablierte Parteien: Zu den neun etablierten gehören diejenigen
Parteien, die seit der letzten Wahl mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder in einem der Landtage vertreten sind.

Kleinparteien bringen Vielfalt

Bei den nicht etablierten finden sich unter anderem die  Partei „Gesunder Menschenverstand Deutschland“ (GMD), die Partei Bibeltreuer Christen(PBC) oder die „Marx-istisch-Leninistische Partei Deutschlands“ (MLPD). Sie haben mit inzwischen 26 weiteren Parteien gemein, dass sie sich mit einer so genannten Beteiligungsanzeige für die Zulassung zur Wahl bewerben müssen. Darin liefern sie Informationen und Belege über ihre Mitglieder-zahlen, ihren Wahlkampf sowie ihre politischen Aktivitäten. Ebenfalls in diesen Kreis der Kleinparteien gehören DIE PARTEI, die vor vier Jahren noch vom Wahlausschuss abgewiesen wurde, oder auch die Anfang 2013 gegründete „Alternative für Deutschland“ (AfD). Zum ersten Mal wurde eine ursprünglich abgelehnte Partei vom Bundesverfassungsgericht nachträglich zur Bundestagswahl zugelassen. Zwölf Parteien hatten in Karlsruhe gegen ihre Ablehnung geklagt, Recht bekam nur die „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV).

Hürde Nummer zwei umfasst die bereits genannten Unterstützerunterschriften: Nachdem die Kleinparteien vor dem Wahlausschuss überzeugt haben, bleiben ihnen noch zehn Tage, um ihre Listen zu komplettieren. Die zugelassenen Parteien haben mit mindestens 200 Unterschriften die Möglichkeit, einen Direktkandidaten für die Kreiswahlen anzumelden, und mit bis zu 2000 Unterschriften können sie beim jeweiligen Landeswahlleiter ihre Landesliste einreichen. Die Zahlen variieren je nach Bundesland.

Diese Hürde hat die „Bürgerrechtsbewegung Solidarität“ (BüSo) bereits genommen. Stephan Ossenkopp steht lässig-sommerlich gekleidet in der Stuttgarter Fußgängerzone und gibt Vorbeikommenden Infomaterialien oder die parteieigene Zeitung „Neue Solidarität“ mit auf den Weg. Die Reaktionen gehen weit auseinander: Einige zeigen Interesse und stellen Fragen, andere wenden sich demonstrativ ab, und wieder andere sind irritiert, weil sie tatsächlich keine andere Partei kennen, die nicht im Bundestag oder in den Medien vertreten ist.

Ossenkopp resümiert aus seinem bisherigen Wahlkampf: „Viele fühlen sich durch die Bundestagsparteien nicht vertreten.“ Unter anderem deshalb positioniert er sich gerne hier in der baden-württembergischen Landeshauptstadt neben seinem Tischchen. Der 43-Jährige ist selbst vor zehn Jahren auf diese Weise auf die Partei aufmerksam und Mitglied geworden. Zu den Lieblingsthemen der „BüSo“ gehört die Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken. Seine Partei habe als einzige in Deutschland von Anfang an vor dem Zusammenbruch des spekulativen, globalisierten Welt-finanz- und wirtschaftssystems gewarnt und eine neue gerechte Weltwirtschaftsordnung gefordert, so Stephan Ossenkopp.

Auf die Frage, ob er sich auch vorstellen könne, in einer Partei aktiv zu sein, die am Ende mehr Aussichten auf Mitsprache hat, antwortet er: „Mit vielen Individuen der anderen Parteien kann man sich gut unterhalten, aber der Einzelgänger in einer großen Partei zu sein, das kann ich mir nicht vorstellen.“ Da seien inhaltlich einfach zu große Unterschiede. „Ich will keinen innerparteilichen Kampf, ich will Bürger überzeugen.

Finanzierungsprobleme

Eine zusätzliche Hürde, gerade auch für neu gegründete Parteien, ist die Finanzierung: Die Verteilung der staatlichen Mittel erfolgt jedes Jahr über eine allgemeine Teilfinanzierung. Entscheidend für die Verteilung ist die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft. Gemessen wird diese anhand der Wahlerfolge und der Summe ihrer Einnahmen aus Beiträgen, Spenden und Vermögenswerten. Wer bei der letzten Europa- oder Bundestagswahl weniger als 0,5 Prozent oder bei einer der jeweils letzten Landtagwahlen weniger als ein Prozent der Zweitstimmen erreichte, geht leer aus. Das Gleiche gilt für die Parteien mit weniger als zehn Prozent der Erststimmen in einem Wahl- oder Stimmkreis.

Und die dritte Hürde müssen die Parteien bei der Wahl überwinden: In den Bundestag ziehen nur Parteien ein, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinen. Parteien mit geringerem Stimmanteil werden bei der Vergabe der Mandate nur berücksichtigt, wenn sie mindestens drei Direktmandate erhalten. Diese Regelung verhindert, dass zu viele sehr kleine Parteien im Parlament vertreten sind und es so zu einer starken Zersplitterung kommt.

Thomas Bezler von „Die Violetten“ plädiert dagegen für Parteienvielfalt. „Wenn man eine wirklich gute Idee beziehungsweise für ein Problem die ideale Lösung hat, dann findet diese auch in einem zersplitterten Parlament eine Mehrheit.“ Deshalb sollten die Hürden niedriger angesetzt sein oder es müsse in Zukunft auch einfachere elektronische Möglichkeiten geben, um die Stimmen der Befürworter zu sammeln. Und der Bundestagskandidat der Violetten kann sich gut vorstellen, dass einige Kleinparteien sich nach der Wahl zusammenschließen, um beim nächsten Mal den etablierten Parteien mehr entgegen halten zu können.

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