Starke gelangt zu dem Ergebnis, dass eine schädliche Wirkung von Pornografie per se auf Jugendliche nicht belegt werden kann. „Diese beliebte Fiktion hat keine wissenschaftliche Substanz“. In der öffentlichen Diskussion würden Jugendliche zu Unrecht als „Opfer“ von Pornografie dargestellt. Ausgeblendet werde zumeist, dass Jugendliche heutzutage Pornografie in unterschiedlicher Weise nutzen, ja sogar teilweise selbst herstellen und verbreiten. Vor diesem Hintergrund sei das Verbot der Verbreitung einfacher Pornografie im Strafgesetzbuch und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unhaltbar.
Pornografieverbot kann schädlich sein
Gefahren für Jugendliche, vor denen das Verbot einfacher Pornografie schützen könnte, seien wissenschaftlich nicht nachweisbar. Moderner Jugendschutz nehme den Jugendlichen als Subjekt wahr und unterstütze diesen bei der Entwicklung seiner Sexualität. In diesem Licht betrachtet könne das Pornografieverbot sogar schädlich für Jugendliche sein, weil es deren Persönlichkeitsentwicklung behindere.
Pornografie sei, so Starke, weder ausrottbar nicht verbietbar. Deswegen muteten die Verbotsvorschriften speziell in Bezug auf das Internet „realitätsfern und diskriminierend“ an.
Am 25. März wollen die Ministerpräsidenten der Länder über eine novellierte Fassung des JMStV beraten. Auch im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei die Aufhebung des Pornografieverbotes zwingend geboten. Vernünftiger Jugendschutz, der auch die Erziehungsrechte der Eltern ernst nehme, laufe darauf hinaus, jedermann, also auch Jugendliche, vor ungewollter Konfrontation mit Pornografie zu schützen. Für gesetzliche Pauschalverbote dagegen bestehe keine Rechtfertigung.