Leistungsschutzrecht muss verhindert werden

Daher lehnt der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. das neue Immaterialgüterrecht entschieden ab, wenngleich wir das geltende Urheberrecht befürworten. Tritt das Leistungsschutzrecht wie geplant im Herbst nächsten Jahres in Kraft, werden unnötige Hemmschwellen aufgebaut. Diese werden die Entwicklung kreativer und innovativer Produkte in Zukunft behindern.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Presseverleger das Recht erhalten sollen, Suchmaschinenbetreibern die bislang freie Nutzung von Textbestandteilen aus Artikeln zu verbieten. Diese in der Regel als Link verwendeten Textteile leiten die User derzeit noch kostenfrei auf die Originalseite der Verleger. Der Entwurf ist jedoch weder sinnvoll noch widerspruchsfrei formuliert. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit wird die Unternehmen maßgeblich belasten: Wir können nicht auf der einen Seite junge IT-Start-ups fördern und diesen auf der anderen Seite den notwendigen Spielraum entziehen, in dem sie ihre Ideen und Innovationen entwickeln.

Es wird hier eine Scheindiskussion geführt

Das Interesse der Verlagsbranche besteht keineswegs darin, vom Verbotsrecht Gebrauch zu machen, sondern sich durch eine Lizenzvergabe eine neue Einnahmequelle zu erschließen. Den Verlagen stehen schon jetzt einfachste technische Mittel zur Verfügung, um ihre Kurztexte entweder nicht bereitzustellen oder den Abruf ihrer Seiten durch Suchmaschinen zu verhindern. Dass sie diese Mittel nicht nutzen, zeigt: Die Verlage wollen im Netz gefunden werden und dafür zusätzlich Geld kassieren.

Die Presseverlage arbeiten immer noch mit veralteten Geschäftsmodellen. Dringend erforderlich sind jedoch neue, tragfähige Geschäftsmodelle für das globale Netz. Die Verlage müssen endlich begreifen, dass wir uns im Netzzeitalter befinden und dass die Essenz des Internets die Verknüpfung von Inhalten über Hyperlinks ist.

 

Debatte zum Thema Leistungsschutzrecht

 

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