„Wir suchen Zivildienstleistenden, Praktikanten und Freiwillige im sozialen Jahr“ ist auf der Internetseite der Körperbehindertenförderung Neckar Alb (KBF) zu lesen. 1.300 Beschäftigte Arbeiten hier, darunter 600 Zivildienstleistende und Freiwillige im sozialen Jahr. Doch mit der Aufhebung der Wehrpflicht wird auch der Zivildienst im kommenden Jahr wegfallen.
Eine große Lücke wird im Jahr 2011 entstehen. „Im Jahr 2010 hatten wir 260 FSJler und 230 Zivis, die Lücke ist riesengroß“, so KBF-Geschäftsführer Thomas Seyfarth. Er sieht zu wenig Anreize um die geplanten 35.000 Stellen im neuen Freiwilligendienst besetzt zu bekommen.
CDU-Politiker sehen das anders: „An die Stelle des Zivildienstes müssen neue Formen des Engagements treten, sagte Bundesratsminister Wolfgang Reinhart. Der Bundesrat befasst sich in seiner Sitzung mit einem Entwurf für ein Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstens, der künftig die bestehenden Dienste der Länder wie das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr ergänzen soll.
Die Fakten zum neuen Freiwilligendienst sind schnell zusammengefasst. Für 35.000 Bürger soll es Plätze geben (Zum Vergleicht: Bislang gibt es 90.000 Zivis pro Jahr in Deutschland in Einrichtungen der Pflege und Betreuung, Umwelt- und Naturschutz. Weiter wird mit 35.000 FSJ/FÖJ gerechnet). Der neue Dienst richtet sich an Männer und Frauen jeden Alters. Der Freiwilligendienst ist grundsätzlich in Vollzeit zu leisten. Sofern die Freiwilligen aber älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich.
Neben Bereichen wie Pflege oder Behindertenbetreuung soll der neue Dienst auch in weiteren Einsatzfeldern wie Sport, Bildung, Integration oder Kultur möglich sein. Die nach dem Zivildienstgesetz bereits anerkannten Beschäftigungsstellen und -plätze gelten als anerkannte Einsatzstellen und -plätze des Bundesfreiwilligendienstes.
Der neue Dienst ergänzt die bisherigen Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und Freiwilligen Ökologische Jahr (FÖJ). Beide liegen in der Zuständigkeit der Länder.
Um eine Konkurrenz zu den bestehenden Jugendfreiwilligendiensten zu vermeiden, wird auch die Bundesförderung der bestehenden Jugendfreiwilligendienste ausgebaut.
Der geplante Bundesfreiwilligendienst wird nach Einschätzung von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder den bisherigen Zivildienst nicht kompensieren können. Die derzeit rund 90 000 Zivildienstleistenden seien allerdings nur ein halbes Jahr lang Zivis, während der Bundesfreiwilligendienst eine Regeldauer von einem Jahr zugrunde lege, betont die Ministerin.
Doch bevor der Gesetzentwurf den Bundesrat passieren wird empfehlen die Ausschüsse dem Bundesrat eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf. So gibt es die Forderung, den Bundesfreiwilligendienst und dessen Auswirkungen auf die übrigen Jugendfreiwilligendienste noch in dieser Legislaturperiode zu evaluieren. Außerdem soll die Bundesregierung die zugesagte Finanzierung des FSJ/FÖJ absichern und eine einheitliche Grenze für das Taschengeld in Ost und West gewährleisten. Außerdem soll der Freiwilligendienst bei dem Zivil- und Katastrophenschutz – insbesondere hinsichtlich der Dauer und der zeitlichen Einteilung – abweichend gestaltet werden können.
Ein Systemwechsel mit fehlen Anreizen. Denn für viele Einrichtungen hat die verzweifelte Suche nach Dienstleistenden bereits begonnen.