Norbert Flechsig
Norbert Flechsig

Interview mit Norbert Flechsig zum Leistungsschutzrecht

Norbert Flechsig
Prof. Norbert Flechsig

Herr Professor Flechsig, warum brauchen wir ihrer Meinung nach ein Leistungsschutzrecht für Verlage?

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Was genau würde denn dadurch geschützt werden?

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Wie bewerten Sie den Referentenwurf, den das Justizministeriums vorgelegt hat?

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Wer müsste dann dafür zahlen? Anbieter wie Google?

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Was würde sich ändern, wenn das Leistungsschutzrecht wie im Gesetzentwurf geplant eingeführt würde?

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Wird an Ende ihrer Meinung nach auch der Urheber davon profitieren?

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[spoiler title=“Hintergrundinformationen zum Leistungsschutzrecht“ open=“1″ style=“1″]Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen.“ Diese Formulierung aus dem Koalitionsausschuss von CDU und FDP beschreibt das sogenannte Leistungsschutzrecht. Dieses wird schon länger diskutiert, jetzt werden die Pläne für eine Einführung aber konkreter. Durch das Leistungsschutzrecht würden Verlage an den Gewinnen gewerblicher Internetdienste beteiligt. Denn diese verdienen bislang Geld mit den Inhalten, die sie kostenfrei nutzen können, so die Argumentation. Das bestehende Urheberrecht soll den Urhebern eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke sichern. Durch die Überarbeitung des Urhebervertragsrechts wird Urhebern eine “prinzipielle Vergütung” jeder Nutzung zugesprochen. In der Praxis, wenn es etwa um die Verwendung von Texten im Internet geht, wird dies jedoch nicht immer eingehalten. Bei der weiteren Überarbeitung des Urheberrechts soll das „Leistungsschutzrecht“ gesetzlich verankert werden. Dies hat der Koalitionsausschuss von CDU und FDP bestätigt. Im Internet wird über das neue Immaterialgüterrecht kontrovers diskutiert, viele große Verlage setzen sich für die Einführung eines solchen Rechtes ein.[/spoiler]

 

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