Der Landtag von Baden-Württemberg berät derzeit über das Universitätsmedizingesetz. Dessen Inhalte bereiten mir große Sorgen. Auch die soeben erfolgte Anhörung im zuständigen Ausschuss hat fundierte Kritik und breite Ablehnung des Gesetzesvorhabens ergeben.
Universitätsklinikum und Medizinfakultät sind gemeinsam der größte Arbeitgeber der Region. Darüber hinaus profitieren zahlreiche regionale Zulieferer und Dienstleister von der Wirtschaftskraft unserer Universitätsmedizin. Wenn es dem Klinikum schlecht geht, kann es der Stadt nicht gut gehen. Die Hochschulmedizin bewegt sich in einem schwierigen Umfeld aus Gesundheits- und Wissenschaftspolitik, Haushalts- und Steuerrecht. Sie muss zudem in einem wettbewerbsintensiven Krankenversorgungsmarkt erfolgreich sein und weltweit um die besten Ärzte und Forscher konkurrieren.
Aufgrund dieser komplexen Rahmenbedingungen ist die Steuerung der Hochschulmedizin eine hoch anspruchsvolle Managementaufgabe. Um die notwendigen Entscheidungen schnell und gut zu treffen, braucht man kurze Entscheidungswege und hochkarätiges Führungspersonal. Schlechtes Management führt in der Medizin heute innerhalb kürzester Zeit zu Nachteilen im Wettbewerb und zu wirtschaftlichen Verlusten. Nach meiner Auffassung entwertet der vorliegende Gesetzentwurf Vorstand und Aufsichtsrat der Tübinger Universitätsmedizin. Die Vorstände geraten in eine persönliche Abhängigkeit vom Wissenschaftsminister und dem Rektor. Zudem werden Entscheidungswege länger und komplizierter, weil politisierte und sachferne Gremien und Personen in originären Fragen der Hochschulmedizin mitreden sollen. Die besten Köpfe werden unter diesen Bedingungen nicht mehr nach Baden-Württemberg kommen.
Eine florierende Hochschulmedizin ist essentiell für Tübingen. Der aktuelle Erfolg der Tübinger Hochschulmedizin ist keine Selbstverständlichkeit. Die geplanten Einschränkungen der Selbstständigkeit des Klinikums lassen Fehlentscheidungen und Qualitätsverluste fürchten, die am Ende Arbeitsplätze in Stadt und Region gefährden.