Die Frauenunion der CDU möchten den Anteils von Frauen in Führungspositionen erhöhen.Außerdem sollen Frauen genau so viel verdienen wie Männer. Momentan gibt es einen Unterschied von 23,2 Prozent zwischen Frauen und Männern bei der Bezahlung.
Ein Konzept zur Überwindung der Entgeltungleichheit und der geringen Teilhabe von Frauen in Führungspositionen muss daher viele Ansatzpunkte umfassen.
Es ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft, dass sich die Potentiale von Frauen und Männern gleichermaßen entfalten können.
Konkret fordert die Frauen Union:
- Wegen der Bedeutung für die künftige wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands sollen die Aspekte der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung aufgenommen werden. Zugleich würden damit nach wie vor bestehende Defizite stärker in den Blick von in der Wirtschaft Tätigen gerückt.
- Wir fordern Unternehmen in Deutschland auf, die „Charta der Vielfalt“ zu unterschreiben. Damit verpflichten sie sich, sich in ihrem Unternehmen aktiv für Diversity einzusetzen.
- Wir fordern die intensive Information über das beratungsgestützte Lohntestverfahren Logib-D, auch durch die Dachverbände der Wirtschaft, bei Arbeitgebern und weitergehende Maßnahmen in den Unternehmen, falls Entgeltunterschiede deutlich werden.
- Der Bundesregierung, dem Parlament, den Bundestagsfraktionen und den Parteien kommt eine wichtige Vorbildfunktion zu. Wir fordern sie daher auf, Logib-D in ihrem eigenen Verantwortungsbereich anzuwenden. Die CDU Deutschlands sollte hierbei vorangehen.
- Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll nur an Unternehmen erfolgen, bei denen Entgeltgleichheit gegeben ist. Der Nachweis könnte wie in der Schweiz durch das Lohntestverfahren Logib-D erfolgen.
- Wir fordern Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf, mehr Frauen in Tarifkommissionen zu entsenden. Die Mitglieder der Tarifkommissionen sollen das Problem der Entgeltgleichheit, diskriminierungsfreie Arbeitsbewertungsverfahren und Arbeitsbewertungen verstärkt in Tarifverhandlungen berücksichtigen.
- Der Frauenanteil in Aufsichtsräten ist zeitnah so erhöhen, dass ein Mindestanteil von einem Drittel in Aufsichtsräten erreicht wird. Das Ziel muss sein, dass beide Geschlechter mit mindestens 40 Prozent in Aufsichtsräten vertreten sind.
- Im Deutschen Corporate Governance Kodex ist festzulegen, dass bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern mindestens ein Drittel Frauen nominiert werden. Die ansteigende Zahl der Frauen sollte jährlich dokumentiert und veröffentlicht werden.
- Wir fordern eine gesetzliche Regelung für die Seite der Anteilseigner in mitbestimmungspflichtigen Unternehmen. Den Vertretern der Anteilseignerseite in Aufsichtsräten von privaten und öffentlichen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Europäischen Gesellschaften (SE) mit mehr als 100 Mitarbeitern sollen zu mindestens ein Drittel Frauen angehören.
- Für die Arbeitnehmerseite fordern wir eine gesetzliche Regelung, wonach unter den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerseite Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Belegschaft, mindestens aber zu einem Drittel, vertreten sein müssen.
- Wir fordern Qualifizierungsangebote und die Steigerung der fachlichen Qualität aller Aufsichtsratsmitglieder.
- Im Deutschen Corporate Governance Kodex ist zu verankern, dass der Aufsichtsrat bei der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands verpflichtet wird, auf eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern im Vorstand zu achten. Parallel sollten entsprechende Berichtpflichten vereinbart werden.
- In Norwegen konnte mit der Einführung gesetzlicher Regelungen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft innerhalb weniger Jahre die Zielsetzung von 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten erreicht werden. Andere europäische Nachbarländer planen derzeit vergleichbare Regelungen. Wir fordern daher jetzt konkrete Schritte in Deutschland, um zu mehr Gleichberechtigung auch in diesem Bereich zu kommen.