Sebastian Edathy
Sebastian Edathy. Foto: pr.

Sebastian Edathy lässt tief blicken

Die Öffentlichkeit rätselt über die Ermittlungen des SPD-Politikers Sebastian Edathy. In einem Beitrag aus dem Dezember gibt dieser Einblicke in sein gespaltenes Inneres.

In einem Beitrag für die Tageszeitung (TAZ) schrieb Edathy im vergangenen Dezember einen Beitrag der tief blicken lässt. Unter dem Titel „Ich muss mich ändern“ schreibt der SPD-Politiker dort „Ich selber müsste mich dringend ändern, sagen mein Hund, meine Bekannten und mein Steuerberater.“ Und im letzten Absatz resümiert er: „Eigentlich will ich mich nicht wirklich ändern. Eigentlich will ich mich doch ändern. Eigentlich müsste ich mich ändern. Aber eigentlich will ich nicht. Sie habe 2013 jeden Tag für mich gebetet, sagt eine Bekannte. Das muss sich nicht ändern.“

Für den Leser bleibt ein großes Fragezeichen. Fest steht: Es schein etwas zu geben, dass ich im Leben des Politikers dringend ändern müsse, sein Umfeld scheint das so zu sehen, und er auch, doch scheint er nicht in der Lage zu sein für die nötigen Änderungen selbst zu sorgen. Das klingt nach einem Zwang, einer Sucht. Da der 44-jährige angibt, dass eine Bekannte für ihn betet deutet auf die Tragweite des Problems hin. Doch was dieses Problem, welches nun auch der Grund für die staatsanwaltlichen Ermittlungen sein könnte, genau ist, liegt im dunklen.

Aus Ermittlerkreise ist zu erfahren, dass die Staatsanwaltschaft den SPD-Abgeordneten wohl schon sei dem Enden des letzten Jahres im Visier hat. Edathy hatte sein Bundestagsmandat am 7. Februar niedergelegt und dies mit gesundheitlichen Gründen begründet. Die durch die Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft aufkommenden Vorwürfe wies er in einer Stellungnahme zurück: „Die öffentliche Behauptung, ich befände mich im Besitz kinderpornografischer Schriften bzw. hätte mir diese verschafft, ist unwahr. Die Tatsache, dass bei einer nur auf Mutmaßungen beruhenden gestrigen Hausdurchsuchung in meiner Privatwohnung die Lokalpresse zugegen war, nehme ich zum Anlass, Strafanzeige zu erstatten.“

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