Foto: Joel Alvarez/ jugendfotos.de
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Erklärung des kubanischen Außenministeriums zu den fünf Gefangenen in den USA

Am 7. Juli 2012 wurde kubanischen Beamten, trotz der Erlaubnis des Staatsdepartementes, das Besucherrecht verweigert mit dem Hinweis, dass das Dokument des Gefängnisverantwortlichen von Victorville, im Bundesstaate Kalifornien, an der Rezeption nicht vorliege. Zudem konnte auch am 9. Juli der Strafverteidiger Gerardos, Martin Garbus, seinen Mandanten nicht besuchen. Er wollte mit ihm die Dokumente des laufenden Verfahrens durchsehen. Dabei wurde als Begründung  ebenfalls das Fehlen der Erlaubnis des Gefängnisdirektors an der angeführt.  Martin Garbus konnte sehen, dass sein Name auf der Besucherliste stand, seine Visite wurde trotzdem nicht erlaubt. Solche Vorfälle sind nicht neu. Sie wiederholen sich systematisch zu allen Schlüsselphasen von Gerardos Prozess. Nur ein paar Beispiele: Während der Vorbereitung der Berufung sollen die Gefängnisbehörden zweimal  einem Advokaten Leonhard Weinglass den Besuch verweigert und die Übergabe seiner Rechtskorrespondenz verzögert haben, was seine aktive Beteiligung an der Prozessrevision  direkt vor der Berufungssitzung vereitelte.

Im März 2003 wurde Gerardo unmittelbar vor der Berufungssitzung in eine Strafzelle isoliert und konnte sich dadurch nicht daran beteiligen. Mit der neuesten Erklärung des Außenministeriums denunziert dasselbe das gegenwärtige Verzögerungsmanöver der amerikanischen Behörden. Es soll den Berufungsprozess torpedieren und Gerardo um eines der wenigen Rechte eines US-Häftlings bringen. Gerardo wurde schon mehrmals ohne Begründung in Einzelzellen verlegt und Probleme für die Zustellung der persönlichen und rechtlichen Korrespondenz wurden erfunden und aufgezwungen. Seiner Frau Adriana wurden Besuchsvisas verweigert. Im Verlaufe seiner langen Haft, unter der Anklage von nach Meinung Kubas erfundener Delikte, die nie bewiesen werden konnten, wurden seine Rechte wiederholt verletzt.

Kuba wird nicht aufhören, diese Anpöbeleien vor aller Welt anzuprangern und in seinen Bemühungen nicht nachgeben, bevor Gerardo und seine 4 Mitgefangenen , die ebenfalls seit 14 Jahren in den USA sind, in ihre Heimat zurückkehren können.

Einzelheiten über die 5 Gefangenen

Bei einer Klausur der VI. internationalen Begegnung für „Justiz und Recht 2012“, die im kleinen Saal des Palacios de Convenciones in Havanna stattfand, griff Alarcón erneut den Fall von Fernando Gonzáles, Ramón Labañina, Antonio Guerrero, Gerardo Hernández und René Gonzáles auf. „Die Fünf“, wie man sie in Kuba nennt, sitzen Strafen bis zu 2-mal lebenslänglich ab, seitdem sie ein Gericht im Jahre 2001 verschiedener, in den USA begangener, Taten beschuldigte. Dies offenbarte ein Prozess voller Unregelmäßigkeiten. Alarcón klagte erneut das in den USA herrschende „Schweigen der Medien“ und die Art, wie Terroristen in diesem Land durch Politiker geschützt werden können, an.

Der Präsident des provinzialen Volksgerichts von Havanna, Armando Torres, sagte in einer Berichterstattung, Kuba erfülle effizient die Resolution der Vereinigten Nationen (als Tokio-Regeln bekannt) für nicht mit Freiheit raubenden Strafen verurteilte Personen.
Juristisch gesehen gibt es für die Wiedereingliederung von
a) der Freiheit und
b) nicht der Freiheit beraubte Personen,
welche frühzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden ein angepasstes, soziales Kontroll- und Unterstützungssystem.

Der Direktor des Lateinamerikanischen Institutes der Vereinten Nationen für Deliktprävention und Behandlung von Sträflingen, Elias Cawanza, meinte, Kuba habe „großen Erfolg“ im Kriminalitätsabbau und sei „das sicherste Land“ der Region.

Der Fall von René Gonzales, einer der fünf, bat die nordamerikanische Justiz um die Erlaubnis nach Kuba zurückkehren zu dürfen, um dort zu leben. Der Antrag wurde in Florida von seinem Advokaten, Philip R. Horowitz  an die Bundesverwaltung der Gefängnisse folgendermaßen eingereicht: „Der Angeklagte beantragt respektvoll, dass der Gerichtshof seinen Antrag berücksichtigen möge und die Bedingungen seiner überwachten Freiheit entsprechend ändere.“

René trat am vergangenen 7. Oktober, nach 13 Jahren Haft, die bedingte Freiheit an. Von seinem unbekannten Aufenthaltsort aus muss er regelmäßig vor dem Gerichtshof erscheinen. Der Kubaner, mit amerikanischem Bürgerrecht, bat also um die Erlaubnis nach Kuba zurück zu kehren, um mit seiner Familie den Rest seiner bedingten, überwachten Freiheit leben zu dürfen. Das würde bedeuten, dass der Angeklagte auf sein amerikanisches Bürgerrecht verzichtet, sobald er in Kuba ankommt, so präzisiert es der Antrag. Er bittet ebenfalls, dass er sich aus Kuba nicht mehr melden müsste, dass er sich jedoch bei einer Rückkehr in die USA vor Ablauf der jetzt beschränkten Freiheitsperiode, innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft in den USA beim nächstgelegenen „Büro der bedingten Freiheit“ melden müsste.

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