Fesselspiele der Justiz

Warum ist die Fußfessel jetzt auch bei der Sicherheitsverwahrung im Gespräch?

Der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat in einem Urteil der Klage eines Sicherungsverwahrten statt gegeben, der 1986 zu höchstens zehn Jahren Sicherungsverwahrung im Anschluss an seine Haftstrafe verurteilt worden war. Dies entsprach damals der Gesetzeslage. Diese wurde aber im Jahr 1998 dahingehend geändert, dass die Sicherungsverwahrung für bereits einsitzende Täter nachträglich verlängert werden konnte. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs verstößt das gegen ein zentrales Rechtsstaatsprinzip: Eine Strafe darf nicht aufgrund einer Gesetzesänderung rückwirkend verschärft werden.

In Baden-Württemberg sitzen fast alle Sicherungsverwahrten in der Justizvollzugsanstalt in Freiburg ein.  In den kommenden Tagen und Wochen sei damit zu rechnen, dass Straftäter aus der Haft entlassen werden, obwohl sie als weiterhin gefährlich eingestuft werden, sagte ein Sprecher der Justizvollzugsanstalt Freiburg. Bei 13 von insgesamt 60 Gefangene in Sicherungsverwahrung stehe nun eine Entlassung an. Experten gehen von bundesweit rund 70 Fälle aus.

Was hat das Land Baden-Württemberg mit der Fußfessel zu tun?

Ähnlich wie in Hessen gibt es in Baden Württemberg ein Modellprojekt mit einer elektronischen Fußfessel im Strafvollzug. Sie wird eingesetzt, wenn statt Geldstrafen Freiheitsentzug angeordnet werden müsste oder wenn Gefangene auf ihre Entlassung vorbereitet werden sollen. Voraussetzung für die freiwillige Teilnahme an diesem elektronischen Hausarrest ist, dass der Gefangene eine Wohnung sowie eine Beschäftigung hat. Mit der Fußfessel kann ein Bewegungsprofil des Gefangenen erstellt oder seine An- oder Abwesenheit in der Wohnung festgestellt werden. Bei Verstößen kann verwarnt oder die Freizeit außerhalb der Wohnung gestrichen werden.

Einer der Befürworter der Fußfessel ist Justizminister Ulrich Goll. Er hat die Fußfessel jetzt auch für die Neuregelung der Sicherheitsverwahrung ins Gespräch gebracht. Goll wies darauf hin, dass Baden- Württemberg die elektronische Fußfessel ab Juli ohnehin erproben werde, die Technik sei also da. Er wolle nun erreichen, dass der Bund die Möglichkeit schaffe, eine elektronische Fußfessel auch zur Überwachung rückfallgefährdeter Ex-Häftlinge im Rahmen der Führungsaufsicht einzusetzen.

Was ist der politische Streitpunkt rund um die Fußfessel?

Innerhalb der Landesregierung geht die Meinung über die Fußfessel im Zusammenhang mit der Sicherheitsverwahrung auseinander. Befürwortet wird solch eine Überwachung von Justizminister Ulrich Goll (FDP). Seine Kabinettskollegen Innenminister Heribert Rech und Finanzminister Willi Stächele (beide CDU) sind allerdings dagegen. Als Begründung führt Rech an, das man mit einer Fußfessel zwar wisse, wo sich jemand befinde, aber nicht, was er dort tue.

Goll hingegen sagte: „Die elektronische Fußfessel bringt einen Gewinn an Sicherheit: Sie hat präventive Wirkung, weil der Betroffene weiß, dass sein Aufenthaltsort jederzeit nachvollzogen werden kann. Er muss also mit Entdeckung rechnen – das kann bereits abschreckend wirken“. Auch die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

will die Sicherheitsverwahrung künftig nur noch erlauben, wenn es bereits im Urteil verhängt oder dies zumindest vorbehalten wird. Nachträglich soll die Verhängung nicht mehr möglich sein. Stattdessen setzt sie auf eine Überwachung entlassener Täter durch Fußfesseln. Den Vorschlag dazu hatte ihr Ulrich Goll bereits im Mai unterbreitet.

Doch selbst innerhalb der FDP herrscht Uneinigkeit über den Vorschlag. Der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn hält die elektronische Fußfessel nicht für einen passenden Ersatz für die umstrittene Sicherungsverwahrung. Die elektronische Fußfessel sei nur fallbezogen erfolgreich einzusetzen, sagte Hahn. Auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, hält die elektronische Fußfessel bei Schwerverbrechern für „völlig sinnlos“.

Was wären die alternativen zu einer Fußfessel?

„Mit einer Fußfessel ist es nicht getan, um die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu ersetzen“, betont Finanzminister Willi Stächele. In der CDU gibt es daher den Vorschlag, eine neue Form der Sicherheitsunterbringung einzuführen. Was das sein könnte? „kein Gefängnis, aber auch keine Luxuseinrichtung“, so beschreibt es der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Er stellt sich eine Einrichtung vor, in welcher die Personen leben könnten, aber dabei weggeschlossen bleiben.

 

 

 

Wie funktioniert eine Fußfessel?

Ähnlich wie eine Armbanduhr wird eine Fußfessel um das Hand- oder Fußgelenkt geschnallt. Sie besteht aus einem Kunststoffband und einem Sender. In der Wohnung des zu Überwachenden befindet sich ein Computer, der direkt mit den Behörden verbunden ist. Der Sender an der Fessel steht in Verbindung mit dem Empfänger in der Wohnung. Je nach Täter kann ein bestimmter Radius eingestellt werden, in dem sich der Täter bewegen darf. Verlässt er diesen Radius wird die Behöre darüber sofort informiert. Daneben gibt es noch eine Überwachungstechnik die mit de Sattelitensystem GPS arbeitet. Damit ist eine einfachere Überwachung auch außerhalb der Wohnung möglich. Komplette Bewegungsmuster lassen sich so erfassen.

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